Flüchtlinge gegen den Personalmangel in der Pflege
Vorbereitung auf Pflegeberufe: An der Berufsakademie Passau soll im Herbst ein Modellprojekt des bayerischen Kultusministeriums starten
In der Pflege fehlt es an Personal – das ist bekannt. Nun hat sich das bayerische Kultusministerium etwas überlegt, um diesem Mangel entgegenzuwirken und gleichzeitig die Integration voranzutreiben:
Es soll künftig "Vorklassen" geben, um Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern, die eine Ausbildung zum Pflegefach- bzw. Krankenpflegehelfer machen wollen, das Erlernen des Berufs zu erleichtern. Die Berufsakademie Passau (BAP) erfüllt die Voraussetzungen, um Träger dieses Modellprojektes zu werden. Schon ab Herbst soll dort eine der ersten Vorklassen Niederbayerns starten, wie Barbara Brauckmann, Geschäftsleiterin der BAP, mitteilt. Verständnis für den Beruf vermittelnDie vergangenen Jahre, so Brauckmann, hätten gezeigt, dass zwar viele Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund einen Pflegeberuf ergreifen wollen "und auch das Potenzial dazu haben". Aber viele hätten die Ausbildung, zum Beispiel zum Pflegefachhelfer, frühzeitig abgebrochen – zu hoch waren die sprachlichen Barrieren, zu klein war das Verständnis für das Berufsfeld. Durch die vom Kultusministerium entwickelte Maßnahme soll "diese Lücke" nun geschlossen werden. In 37 Unterrichtsstunden pro Woche werden die Teilnehmer ein Jahr lang auf die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer bzw. zum Pflegefachhelfer in der Altenpflege vorbereitet. Pflegefachhelfer unterstützen in der Altenpflege die Fachpflegekraft bei der Versorgung älterer Menschen, helfen etwa bei der Körperpflege oder assistieren bei therapeutischen Maßnahmen. Als Pflegefachhelfer können die Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber, so Brauckmann, mit einem Durchschnittseinstiegsgehalt von 1900 Euro rechnen. Eine Weiterqualifizierung zur Fachkraft sei zudem nach der Ausbildung– verkürzt auf zwei statt drei Jahre – möglich. Eine Handvoll Teilnehmer hat sich bereits für die Vorklasse, die am 12. September starten soll, angemeldet. Von den 37 Unterrichtsstunden pro Woche werden sie 18 mit dem Lernen von Deutsch verbringen – aufgeteilt auf zwölf Stunden "Deutsch als Fremdsprache" und sechs Stunden "berufsbezogenes Deutsch". Hinzukommt das Unterrichtsfach "Kommunikation", aber auch Berufskunde und Fachunterricht Pflege (u.a. Hygiene, Ernährungslehre und Anatomie) gehören ebenso wie Berufsethik dazu, ohne zu viel Stoff aus der eigentlichen Ausbildung vorwegzunehmen. Werte und Demokratieverständnis sollen ebenfalls vermittelt werden. Sogar "Lebenskunde" wird gelehrt. Fragen wie "wie funktionieren Versicherungen? Und wie funktioniert die GEZ?" werden dort beantwortet. Wer die Vorklasse absolviert hat, hat seine Deutschkenntnisse im besten Falle auf das Niveau B2 verbessert und "ein Gefühl für den Beruf" bekommen, sagt Brauckmann. Zwei bis drei Wochen Praktikum sollen Teil des Kurses sein. Außerdem bekommt jeder Absolvent zwei Zertifikate: Eine Empfehlung für eine Pflegeausbildung und eine Urkunde, um als sogenannte "zusätzliche Betreuungskraft" (im Sinne eine Alltagsbegleiters beispielsweise für Demenzkranke) arbeiten zu können. "Engmaschige Betreuung notwendig"Voraussetzung für die Zulassung zur Vorklasse ist ein Abschluss an der Mittelschule oder ein vergleichbarer Abschluss. Deutschkenntnisse müssen auf A2-Niveau vorhanden sein – eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Die Schulkosten werden, so Brauckmann, vom Land Bayern beziehungsweise im Falle einer Arbeitsförderung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Brauckmann hofft, mit der Vorklasse die Integration von Asylbewerbern in das Berufsleben fördern zu können. Die Integrationskurse an der BAP hätten bisher gezeigt: Um Flüchtlinge gut in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, "braucht es engmaschige Betreuung und Unterstützung". Die Vorklasse stelle ein weiteres Instrument auf diesem Weg dar. Am 9. Mai (15 Uhr) findet in der BAP (Neuburger Straße 60) eine Infoveranstaltung zur Vorklasse statt. Für die Förderung durch den Freistaat ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig.
PNP-25.04.2017