Förderung
Für unsere Weiterbildungen gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten:
Berufliche Weiterbildung Beschäftigter (BWB)
Das Programm fördert bestimmte Anpassungsqualifizierungen (z.B. Weiterbildungen) und abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen nach §§ 81ff SGB III (Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau und zum / zur Pflegefachhelfer*in Altenpflege und Vorbereitungslehrgänge auf die Kenntnisprüfung).
Folgende unserer Weiterbildungen sind grundsätzlich förderfähig:
- Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Schulung zu Betreuungskräften nach §53c
Allgemeine Bestimmungen für die Anpassungsqualifizierungen:
- Für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße
- 4 Jahre Wartefrist für Antragsteller, die seit 01.01.2019 eine Förderung für eine Weiterbildung nach §812 SGB III erhalten haben
- Keine Aufstiegsfortbildungen
- AZAV-zertifiziert
Leistungen:
Leistungen für Anpassungsqualifizierungen (Weiterbildungen)
< 10 Mitarbeiter*innen | 100 % | bis 75 % |
10 - 249 Mitarbeiter*innen wenn Teilnehmer über 45 Jahre alt ist | 50 % 100 % | bis 50 % bis 50 % |
250 - 2.499 Mitarbeiter*innen | 25 % | bis 25 % |
ab 2.500 Mitarbeiter*innen | 20 - 15 % | bis 25 % |
Leistungen für abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen
Unabhängig von der Betriebsgröße | 100 % | i. d. R. 50 % (bis zu 100 %) |
Zusätzlich sind erhöhte Fördersätze möglich, wenn:
- eine Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag über Weiterbildung vorliegt (5%-Punkte)
- die berufliche Kompetenzen der Beschäftigten im Betrieb (bei Kleinbetrieben 20 %, bei KMU 10 %) ganz oder teilweise nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen (10%-Punkte)
Sammelanträge sind nur bei Anpassungsqualifizierungen möglich.
Anpassungsqualifizierungen während KUG nach §106 a SGB III möglich.
Ansprechpartner:
- für Arbeitgeber: örtliche Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice
Aufstiegs-BAföG
Geförderte Angebote:
- Voll- und Teilzeitkurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden mit anerkanntem Abschluss
- Auch zweite Aufstiegsfortbildung wird gefördert
Voraussetzung:
- Abgeschlossene Berufsausbildung (BBiG oder HWO)
- Keine Altersgrenze
Förderung:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis max. 15.000,- € (40 % als Zuschuss, Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen)
- Bei Vollzeitlehrgängen:
- evtl. Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt
- Höhe des Darlehens variiert je nach Familienstand
- Betreuungszuschuss für Kinder bei Alleinerziehenden
- Bestandene Abschlussprüfung: 40 % des Restdarlehens für den Kurs werden auf Antrag erlassen
Antrag:
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung: www.aufstiegs-bafoeg.de Gebührenfreie Hotline: 0800 / 622 36 34