Förderung
Für unsere Weiterbildungen gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten:
Berufliche Weiterbildung Beschäftigter (BWB)
Das Programm fördert bestimmte Anpassungsqualifizierungen (z.B. Weiterbildungen) und abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen (Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-in und zum/zur Pflegefachhelfer/-in bis 31.12.2019 und Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung).
Folgende unserer Weiterbildungen sind grundsätzlich förderfähig:
- Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Praxisanleitung
- Schulung zu Betreuungskräften nach §53c
- Palliative Care Basiskurs
Allgemeine Bestimmungen für die Anpassungsqualifizierungen:
- Für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße
- 4 Jahre Wartefrist für Antragsteller, die seit 01.01.2019 eine Förderung für eine Weiterbildung nach §812 SGB III erhalten haben
- Bei gesetzlicher Verpflichtung, die angestrebte Funktion im Unternehmen vorzuhalten, ist eine Förderung nur möglich, wenn über den Bedarf hinaus qualifiziert wird.
Leistungen:
Leistungen für Anpassungsqualifizierungen (Weiterbildungen)
Betriebsgröße | Lehrgangs- kosten: | Arbeitgeber- zuschuss (für die Ausfallzeit) |
< 10 Mitarbeiter/-innen | 100 % | 75 % |
10 - 249 Mitarbeiter/-innen wenn Teilnehmer über 45 Jahre alt ist | 50 % 100 % | 50 % 50 % |
250 - 2.499 Mitarbeiter/-innen | 25 % | 25 % |
ab 2.500 Mitarbeiter/-innen | 20 - 15 % | 25 % |
Leistungen für abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen
Betriebsgröße | Lehrgangs- kosten: | Arbeitgeber- zuschuss (für die Ausfallzeit) |
Unabhängig von der Betriebsgröße | 100 % | mindestens 50 % |
Ansprechpartner:
- für Arbeitgeber: örtliche Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice
Bildungsprämie - Bundesprogramm
Mit dem Ende 2008 aufgelegten bundesweiten Programm Bildungsprämie werden individuelle berufliche Weiterblidungsmaßnahmen gefördert. Ziel ist es, insbesondere das Bewusstsein und die Eigeninitiative für Weiterbildung im eigenen beruflichen Lebenslauf zu stärken. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Den Prämiengutschein können Sie kostenlos bei einer der bundesweit über 500 Beratungsstellen (s. u.) bekommen.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info oder über die kostenfreie Service-Hoteline 0800 - 2623000.
Förderung:
50 % der Weiterbildungskosten, max. 500,- € (Antrag jährlich möglich) Prämiengutscheine können unabhängig von der Höhe der Kursgebühr eingesetzt werden
Voraussetzung:
Selbstständige und Angestellte, die mind.15 Stunden in der Woche erwerbstätig oder in Elternzeit / Pflegezeit sind und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen bis max. 20.000,- € (gemeinsam Veranlagte: 40.000,- €) haben.
Antrag/Beratung:
- Beratungsstellen: www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php
- Ansprechpartner: Frau Göbel Tel.: 0851/ 959 800 (vhs Passau)
Aufstiegs-BAföG
Geförderte Angebote:
- Voll- und Teilzeitkurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden mit anerkanntem Abschluss
- Auch zweite Aufstiegsfortbildung wird gefördert
Voraussetzung:
- Abgeschlossene Berufsausbildung (BBiG oder HWO)
- Keine Altersgrenze
Förderung:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis max. 15.000,- € (40 % als Zuschuss, Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen)
- Bei Vollzeitlehrgängen:
- evtl. Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt
- Höhe des Darlehens variiert je nach Familienstand
- Betreuungszuschuss für Kinder bei Alleinerziehenden
- Bestandene Abschlussprüfung: 40 % des Restdarlehens für den Kurs werden auf Antrag erlassen
Antrag:
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung: www.aufstiegs-bafoeg.de Gebührenfreie Hotline: 0800 / 622 36 34