Voraussetzungen zur Pflegeausbildung "Pflegefachmann/Pflegefachfrau"
Schulisch-berufliche Voraussetzungen
Mittlere Reife oder vergleichbarer zehnjähriger Schulabschluss oder
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss) zuzüglich einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss) und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachhelfer/in (Schwerpunkt Altenpflege). Auf Antrag kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden für Krankenpflegehelfer, Pflegefachhelfer (Schwerpunkt Altenpflege), Sozialbetreuer und Heilerziehungspflegehelfer.
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer ambulanten oder stationären Pflegeinrichtung oder einem Akut-Krankenhaus
Persönliche Voraussetzungen
Gesundheitliche Eignung
(per ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen)- Charakterliche Eignung
(per Führungszeugnis ohne Eintrag nachzuweisen) - Einschlägige Erfahrungen im Pflegebereich,
z. B. durch ein mindestens 14-tägiges Praktikum