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Fort- und Weiterbildungen

Förderung

Für unsere Weiterbildungen gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten:

Berufliche Weiterbildung Beschäftigter (BWB)

Das Programm fördert bestimmte Anpassungsqualifizierungen  (z.B. Weiterbildungen) und abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen nach §§ 81ff SGB III (Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau und zum / zur Pflegefachhelfer*in Altenpflege und Vorbereitungslehrgänge auf die Kenntnisprüfung).

Folgende unserer Weiterbildungen sind grundsätzlich förderfähig:

  • Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
  • Schulung zu Betreuungskräften nach §53c

Allgemeine Bestimmungen für die Anpassungsqualifizierungen:

  • Für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße
  • 4 Jahre Wartefrist für Antragsteller, die seit 01.01.2019 eine Förderung für eine Weiterbildung nach §812 SGB III erhalten haben
  • Keine Aufstiegsfortbildungen
  • AZAV-zertifiziert

Leistungen:

Leistungen für Anpassungsqualifizierungen (Weiterbildungen)

BetriebsgrößeLehrgangskosten:Arbeitgeberzuschuss (für die Ausfallzeit)
< 10 Mitarbeiter*innen100 %bis 75 %
10 - 249 Mitarbeiter*innen wenn Teilnehmer über 45 Jahre alt ist50 %
100 %
bis 50 %
bis 50 %
250 - 2.499 Mitarbeiter*innen25 %bis 25 %
ab 2.500 Mitarbeiter*innen20 - 15 %bis 25 %

Leistungen für abschlussorientierte Bildungsmaßnahmen

BetriebsgrößeLehrgangskosten:Arbeitgeberzuschuss (für die Ausfallzeit)
Unabhängig von der Betriebsgröße100 %i. d. R. 50 % (bis zu 100 %)

 Zusätzlich sind erhöhte Fördersätze möglich, wenn:

  • eine Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag über Weiterbildung vorliegt (5%-Punkte)
  • die berufliche Kompetenzen der Beschäftigten im Betrieb (bei Kleinbetrieben 20 %, bei KMU 10 %) ganz oder teilweise nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen (10%-Punkte)

Sammelanträge sind nur bei Anpassungsqualifizierungen möglich.
Anpassungsqualifizierungen während KUG nach §106 a SGB III möglich.

 

 Ansprechpartner:

  • für Arbeitgeber: örtliche Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice

Aufstiegs-BAföG

Geförderte Angebote:

  • Voll- und Teilzeitkurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden mit anerkanntem Abschluss
  • Auch zweite Aufstiegsfortbildung wird gefördert

Voraussetzung:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung (BBiG oder HWO)
  • Keine Altersgrenze

Förderung:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis max. 15.000,- € (40 % als Zuschuss, Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen)
  • Bei Vollzeitlehrgängen:
    • evtl. Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt
    • Höhe des Darlehens variiert je nach Familienstand
    • Betreuungszuschuss für Kinder bei Alleinerziehenden
  • Bestandene Abschlussprüfung: 40 % des Restdarlehens für den Kurs werden auf Antrag erlassen

Antrag:

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung: www.aufstiegs-bafoeg.de    Gebührenfreie Hotline: 0800 / 622 36 34